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Rechtslehre ist ein Unterrichtsfach, das sich mit grundlegenden Regelungen des deutschen Privatrechts, insbesondere dem Bürgerlichen Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht, beschäftigt. Es vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen, um im Rechtsverkehr verantwortungsvoll und kompetent handeln zu können, indem typische Rechtsfälle und Handlungssituationen aus der Perspektive des Verbrauchers, Arbeitnehmers und Unternehmers analysiert und gelöst werden. 
 
Ziele des Unterrichtsfaches:
 
  • Rechtsverständnis: 
    Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Verständnis für die Bedeutung und die Grenzen rechtlichen Handelns im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem entwickeln. 
     
  • Kompetenzentwicklung: 
    Sie erwerben fachliche und überfachliche Kompetenzen, um in ihrer Rolle als Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmer fundierte Entscheidungen treffen zu können. 
     
  • Praxisorientierung: 
    Der Unterricht ist stark an konkreten Handlungssituationen und Fallbeispielen aus dem Berufs- und Lebensalltag ausgerichtet. 
     
Inhalte und Themenbereiche:
 
  • Bürgerliches Recht (z.B. Kaufvertrag): 
    Regelungen zum Kaufvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, fehlerhafte Ware. 
     
  • Grundlagen für das Handeln im kaufmännischen Geschäftsbetrieb, z.B. die Rechtsform der Aktiengesellschaft. 
     
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen. 
     

Inhalte lt. Lehrplan: LehrplanPLUS - Fachoberschule - 11 - Rechtslehre - Fachlehrpläne

Skill Level: Beginner
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